Viel zu oft folgen die Gerichte der falschen Annahme, dass der Vorwurf der Anklage eigentlich nur noch formal von den Belastungszeugen bestätigt werden muss. Und viel zu selten wird die Unschuldsvermutung in dem Maße angewandt, wie es das Rechtsstaatsprinzip nun mal erfordert. Umso erfreulicher ist es, wenn eine schwache Belastungszeugin tatsächlich auch als solche erkannt und das Ergebnis ihrer Aussage nicht schöngeredet wird. So gestern in Konstanz: nachdem die Zeugen erst erklärt, sich an nichts erinnern zu können, spult sie plötzlich eine Aussage ab, die schwer nach Aktenkenntnis riecht – also zum Teil wörtliche Passagen aus der polizeilichen Vernehmung wieder gibt, dabei aber wichtige Details vergisst und auch auf Nachfrage nicht erinnern will. Wenn dann noch zahlreiche Widersprüche zu früheren Vernehmungen offenbar werden, kann auch das verurteilungswilligste Gericht nicht mehr verurteilen. Zur großen Freude meines Mandanten daher meinem Antrag folgend: Freispruch!
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