Warum hat die Polizei nicht schon nach den ersten Übergriffen die öffentliche Fahndung nach dem Täter in Gang gesetzt – obwohl sie ein Foto des Verdächtigen hatte? Das Vorgehen ist zumindest fragwürdig.
Auch nach der Verhaftung des mutmaßlichen Täters, der in Freiburg mehrfach Kinder angesprochen und in zwei Fällen sexuell missbraucht haben soll, bleibt es bei Vorwürfen gegen die Polizei.
Die habe sich erst nach zehn Tagen für eine öffentliche Fahndung mit Foto des dringend Tatverdächtigen entschieden – obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorgelegen hätten, sagt Rechtsanwalt Sebastian Glathe.
Glathe vertritt einen Vater, dessen Kinder vom mutmaßlichen Täter mitgenommen wurden und der das Handyfoto vom Tatverdächtige geschossen hatte. Die Polizei dagegen sah keine rechtliche Handhabe, früher mit Foto nach dem Täter zu suchen.
Am Samstag nahm die Polizei den Verdächtigen fest
Ein 29-jähriger Syrer konnte am Samstag in einer Flüchtlingsunterkunft in Neuenburg im Markgräflerland festgenommen werden. Der Verdächtige sitzt in Untersuchungshaft. Er hat die Taten in den Verhören noch nicht eingeräumt, sondern bislang lediglich zugegeben, dass er sich mehrfach in Freiburg aufgehalten habe. Der Mann ist erst im Januar nach Deutschland gekommen und hat hier einen Asylantrag gestellt.
Die Polizei prüft aktuell noch, ob es noch weitere Fälle gibt, die in Zusammenhang mit dem 29-Jährigen stehen könnten. „Bislang hat sich aber noch nichts Neues ergeben“, sagte am Montag Polizeisprecher Walter Roth auf BZ-Nachfrage. In drei Fällen soll sich der mutmaßliche Täter Kindern in Herdern genähert haben. In zwei weiteren Fällen habe er zwei Kinder in eindeutig sexueller Absicht berührt, so die Polizei.
Das erste Opfer war ein neunjähriges Mädchen in einem Geschäft in der Freiburger Stadtmitte am 17. März. Am Freitag soll sich der Tatverdächtige dann an einer Achtjährigen vergriffen haben, die vor ihrem Elternhaus an der Mozartstraße Inliner gefahren war. Nachdem der Vater des Kinder hinzugekommen war, flüchtete der Mann.
Nach dem Fall am Freitag gründete die Polizei eine Sonderermittlungsgruppe. Sie startete eine Fahndung mit dem Foto. Und Polizeibeamte gingen zudem am Samstag in der Umgebung der drei Tatorte mit dem Bild des Mannes von Haus zu Haus und befragten Anwohner.
Hätte der Täter früher gefasst werden können?
Hier fand sich dann auch ein Zeuge, der sich erinnerte, sich mit dem Mann unterhalten zu haben. Er habe ihm erzählt, dass er Syrer sei und in einem Asylbewerberheim in Neuenburg lebe. Dort erfolgte wenig später der Zugriff der Polizei. Der Verdächtige habe sich widerstandslos festnehmen lassen, so Sprecher Roth.
Es gibt weiter Kritik an der Arbeit der Polizei. Dem betroffenen Mädchen vom Übergriff am Freitag, hätte man diese Qual ersparen können, sagt Anwalt Sebastian Glathe: „Die Polizei hätte den Täter schon früher haben können“, glaubt er. Er wirft der Polizei vor, dass sie nicht schon nach den ersten Vorfällen bei Staatsanwaltschaft und Gericht den Antrag auf die öffentliche Fahndung gestellt habe. Laut Strafprozessordnung muss dafür eine Straftat von „erheblicher Bedeutung“ vorliegen.
Diese Anforderung sieht Glathe erfüllt. Der Beschuldigte hatte am Donnerstag vor einer Woche den Spielplatz am Gefängnis mit zwei Kindern an der Hand verlassen. Dies sei versuchter Entzug von Minderjährigen, was laut Strafgesetzbuch mit einem Strafmaß von bis zu fünf Jahren belegt werden könne, so Glathe. Zudem hat nach seiner Ansicht Wiederholungsgefahr bestanden, nachdem der Tatverdächtige unmittelbar zuvor ein Kind im Stadtgarten angesprochen hatte.